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Fünf kurze Schritte zeigen Ihnen, wovon die Kosten abhängen. Anschließend erhalten Sie einen fertigen Nachrichtentext zum Kopieren oder Öffnen in Ihrem E-Mail-Programm.

01

Vertraglich vereinbarte Mediation

Das Honorar wird vor Beginn der Mediation vereinbart. Der Assistent erfasst die Angaben, die für ein individuelles Angebot erforderlich sind.

02

Gerichtlich verwiesene Zivilsachen

Der Rechner berücksichtigt die Verordnung für Verweisungen ab dem 17. Februar 2026. Sie können eine Variante mit Umsatzsteuer anzeigen; Auslagen sind nicht enthalten.

03

Angeordnete Mediation in Strafsachen

Die Staatskasse trägt die Kosten. Die Beteiligten zahlen bei dieser Form der Mediation kein Mediatorhonorar.

Ihre Situation. Ein klarer nächster Schritt.

Wählen Sie Thema und Gesprächsformat. Prüfen Sie die voraussichtlichen Kosten und bereiten Sie anschließend eine Anfrage an die Stiftung vor.

SCHRITT 1 VON 5

  1. Thema
  2. Einleitung
  3. Gespräch
  4. Kosten
  5. Anfrage

Ihre Antworten bleiben in diesem Browser-Tab. Die Stiftung erhält die Nachricht erst, wenn Sie sie aus Ihrem eigenen E-Mail-Programm versenden.

Was umfasst die Schätzung?

Vermögensrechtliche Streitigkeiten: 2 % des Streitwerts bis 200.000 PLN, mindestens 300 PLN und höchstens 4.000 PLN. Über 200.000 PLN: 4.000 PLN zuzüglich 1 % des übersteigenden Betrags, insgesamt höchstens 8.000 PLN. Das Honorar wird auf volle Złoty aufgerundet. Nichtvermögensrechtliche Sachen oder Sachen ohne bestimmbaren Streitwert: 300 PLN für die erste Sitzung und 200 PLN für jede weitere Sitzung, insgesamt höchstens 900 PLN. Wird die Mediation in dieser Kategorie ohne Sitzung abgeschlossen, beträgt das Honorar 300 PLN.

Das Ergebnis ist das gesamte Mediatorhonorar, kein Preis pro Person. Nachgewiesene Auslagen werden gesondert berücksichtigt: Raummiete bis zu 110 PLN pro Sitzung, Korrespondenz bis zu 50 PLN und Reisekosten nach den geltenden Vorschriften. Umsatzsteuer kommt hinzu, wenn der Mediator sie abführen muss. Beginnen die Parteien die Mediation nicht, ist die Erstattung entstandener Auslagen gesondert auf 110 PLN begrenzt.

Amtliche Quelle — Dz.U. 2026 poz. 170

Quellen geprüft: 23. Oktober 2026.

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Schildern Sie uns kurz, worum es bei Ihrem Konflikt geht. Wir erläutern den Ablauf, die möglichen Gesprächsformate und die Kostenvereinbarung.

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In den öffentlichen Kopien sind ausschließlich die PESEL-Nummer, das Geburtsdatum und der Geburtsort verdeckt. Andere persönliche Angaben einschließlich Zeugnis- und Diplomnummern bleiben sichtbar. Auszüge aus Gerichtslisten zeigen nur den Eintrag des Mediators beziehungsweise der Stiftung.

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