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Klare Grundsätze.
Nachprüfbare Rechtsquellen.
Hier finden Sie die wichtigsten polnischen Rechtsgrundlagen zur Mediation. Die für Ihren Fall geltenden Regeln erläutern wir vor Beginn des Verfahrens.
Zivil-, Familien- und Wirtschaftssachen
Polnische Zivilprozessordnung, Art. 183¹–183¹⁵: Freiwilligkeit, Unparteilichkeit, Vertraulichkeit, Ablauf der Mediation und Bestätigung einer Vereinbarung. Art. 183¹¹ ermöglicht mit Zustimmung der Parteien eine Online-Sitzung. Art. 183¹² § 2² regelt qualifizierte elektronische Signaturen.
Kodeks postępowania cywilnego — Dz.U. 2026 poz. 468 ↗Vereinbarung und gerichtliche Bestätigung
In einer polnischen Zivilsache hat eine vor einem Mediator geschlossene Vereinbarung nach gerichtlicher Bestätigung die Wirkung eines gerichtlichen Vergleichs. Soweit eine Vollstreckung möglich ist, erfolgt die Bestätigung durch Erteilung einer Vollstreckungsklausel. Nicht jede Angelegenheit lässt sich auf diesem Weg erledigen; besondere Formvorschriften gelten weiter, und eine Scheidung erfordert ein Gerichtsurteil. Nach vertraglicher Mediation ist der Antrag auf Bestätigung an das Amtsgericht am Ort des Abschlusses zu richten, sofern die Parteien in der Vereinbarung kein anderes Amtsgericht benennen. Greift keine dieser Zuständigkeitsgrundlagen, ist das Amtsgericht am Wohnsitz beziehungsweise Sitz der antragstellenden Person zuständig. Nach einer gerichtlichen Verweisung reicht der Mediator das Protokoll und eine etwaige Vereinbarung beim mit der Sache befassten Gericht ein. Für ältere Verfahren sind Übergangsvorschriften zu beachten.
KPC — art. 183¹³–183¹⁵ ↗Strafsachen
Dieses Verfahren richtet sich nach Art. 23a der polnischen Strafprozessordnung und der Verordnung des Justizministers vom 7. Mai 2015 über die Mediation in Strafsachen. Das Ergebnis der Mediation entscheidet nicht über den Ausgang des Strafverfahrens.
Die Staatskasse trägt die Kosten. Die Beteiligten zahlen bei dieser Form der Mediation kein Mediatorhonorar.
Kodeks postępowania karnego — art. 23a, 178a, 619 § 2 ↗Rozporządzenie z 7.05.2015 — Dz.U. 2015 poz. 716 ↗Kosten und Anfrage
Vermögensrechtliche Streitigkeiten: 2 % des Streitwerts bis 200.000 PLN, mindestens 300 PLN und höchstens 4.000 PLN. Über 200.000 PLN: 4.000 PLN zuzüglich 1 % des übersteigenden Betrags, insgesamt höchstens 8.000 PLN. Das Honorar wird auf volle Złoty aufgerundet. Nichtvermögensrechtliche Sachen oder Sachen ohne bestimmbaren Streitwert: 300 PLN für die erste Sitzung und 200 PLN für jede weitere Sitzung, insgesamt höchstens 900 PLN. Wird die Mediation in dieser Kategorie ohne Sitzung abgeschlossen, beträgt das Honorar 300 PLN.
Das Ergebnis ist das gesamte Mediatorhonorar, kein Preis pro Person. Nachgewiesene Auslagen werden gesondert berücksichtigt: Raummiete bis zu 110 PLN pro Sitzung, Korrespondenz bis zu 50 PLN und Reisekosten nach den geltenden Vorschriften. Umsatzsteuer kommt hinzu, wenn der Mediator sie abführen muss. Beginnen die Parteien die Mediation nicht, ist die Erstattung entstandener Auslagen gesondert auf 110 PLN begrenzt.
Rozporządzenie z 12.02.2026 — Dz.U. 2026 poz. 170 ↗Quellen geprüft: 23. Oktober 2026.