Vor dem Termin erläutern wir die Identitätsprüfung, den Dokumentenaustausch und die Unterzeichnung einer möglichen Vereinbarung. Das polnische Zivilprozessrecht erlaubt eine qualifizierte elektronische Signatur. Welche Unterschriftsform und weiteren Schritte erforderlich sind, hängt vom Einzelfall ab.
In einer polnischen Zivilsache hat eine vor einem Mediator geschlossene Vereinbarung nach gerichtlicher Bestätigung die Wirkung eines gerichtlichen Vergleichs. Soweit eine Vollstreckung möglich ist, erfolgt die Bestätigung durch Erteilung einer Vollstreckungsklausel. Nicht jede Angelegenheit lässt sich auf diesem Weg erledigen; besondere Formvorschriften gelten weiter, und eine Scheidung erfordert ein Gerichtsurteil. Nach vertraglicher Mediation ist der Antrag auf Bestätigung an das Amtsgericht am Ort des Abschlusses zu richten, sofern die Parteien in der Vereinbarung kein anderes Amtsgericht benennen. Greift keine dieser Zuständigkeitsgrundlagen, ist das Amtsgericht am Wohnsitz beziehungsweise Sitz der antragstellenden Person zuständig. Nach einer gerichtlichen Verweisung reicht der Mediator das Protokoll und eine etwaige Vereinbarung beim mit der Sache befassten Gericht ein. Für ältere Verfahren sind Übergangsvorschriften zu beachten.
Zeichnen Sie eine Sitzung nur auf, wenn die Regeln vorab vereinbart wurden und alle Beteiligten zugestimmt haben. Informieren Sie uns frühzeitig, falls Sie nicht vertraulich teilnehmen können.
Amtliche Quelle — KPC, art. 183¹¹–183¹²