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PERSÖNLICH IN KRAKAU · ONLINE IN GANZ POLEN

Von der ersten Anfrage
zu Ihrer Vereinbarung.

Sie können uns kontaktieren, bevor sich die andere Seite zur Teilnahme entschieden hat. Wir erklären den Einstieg; eine gemeinsame Mediation setzt jedoch die freiwillige Zustimmung der Beteiligten voraus.

Anfrage vorbereiten
01

Erster Kontakt

Schildern Sie kurz den Gegenstand und den Stand der Angelegenheit. Sie müssen nicht sofort Unterlagen schicken.

02

Zustimmung und klare Regeln

Wir erläutern Vertraulichkeit, Unparteilichkeit, Kosten, Gesprächsorganisation und das Recht, die Teilnahme zu beenden.

03

Gespräch und Vorschläge

Jede Seite erläutert ihre Sicht. Der Mediator hilft, die Themen zu strukturieren und mögliche Lösungen zu prüfen.

04

Einigung oder Abschluss

Sie können alle oder einzelne Fragen klären oder die Mediation ohne Vereinbarung beenden. Wir erläutern die Dokumentation und die nächsten Schritte.

Wann ist zunächst ein Einzelgespräch nötig?

Wenn Sie Gewalt oder Druck befürchten oder nicht frei entscheiden können, teilen Sie uns dies vor der Vereinbarung eines gemeinsamen Termins mit. Mediation ist nicht in jeder Situation geeignet und ersetzt keinen dringend erforderlichen Rechtsschutz.

Sie können Ihren eigenen Rechtsbeistand hinzuziehen.

Der Mediator unterstützt das Gespräch. Ihr eigener Rechtsbeistand kann Sie zu rechtlichen und steuerlichen Folgen der Vereinbarung sowie zur erforderlichen Form beraten. In Zivilsachen ist die gerichtliche Bestätigung ein gesonderter Schritt.

Rechtsgrundlagen

Fragen, die
das Gespräch eröffnen.

Rechtsgrundlagen
Muss die andere Seite der Mediation zustimmen?

Ja. Mediation ist freiwillig. Sie können sich allein über den Ablauf informieren; gemeinsame Gespräche setzen jedoch die Zustimmung beider Seiten voraus. Jede Partei kann ihre Teilnahme auch beenden.

Muss mein Fall bereits vor Gericht sein?

Nein. Mediation kann vor einer Klage oder während eines laufenden Verfahrens beginnen. Ihr Beginn und die Kostenregelung hängen davon ab, ob die Parteien den Mediator selbst beauftragen oder ein Gericht sie verweist.

Entscheidet der Mediator, wer recht hat?

Nein. Der Mediator hilft beim Gespräch, bei der Klärung der Streitpunkte und bei der Suche nach möglichen Lösungen. Er ist weder Richter noch Rechtsvertreter einer Partei. Den Inhalt der Vereinbarung bestimmen die Beteiligten.

Was passiert, wenn wir uns nicht einigen?

Die Mediation kann ohne Vereinbarung enden. Es gibt keine Pflicht zur Einigung. Werden nur einzelne Streitfragen geklärt, stehen den Parteien für die übrigen Fragen weiterhin die vorgesehenen rechtlichen Wege offen.

Was kostet eine Mediation?

Die Kosten einer vertraglichen Mediation vereinbaren wir vor Beginn unter Berücksichtigung der Fallart und der geplanten Termine. Für gerichtlich verwiesene Zivilmediationen in Polen gelten die durch Verordnung festgelegten Honorare. Die Kosten einer von einer befugten Stelle veranlassten Mediation in Strafsachen trägt die polnische Staatskasse.

Hat eine Mediationsvereinbarung rechtliche Wirkung?

Im polnischen Zivilverfahren hat eine vor einem Mediator geschlossene Vereinbarung nach gerichtlicher Bestätigung dieselbe Rechtswirkung wie ein gerichtlicher Vergleich. Soweit sie im Wege der Zwangsvollstreckung durchgesetzt werden kann, bestätigt das Gericht sie durch Erteilung einer Vollstreckungsklausel. Nicht jede Vereinbarung kann ein Urteil oder eine gesetzlich vorgeschriebene besondere Form ersetzen.

Können wir uns online treffen?

Ja. Wir führen Mediationen auch online durch. Zunächst stimmen wir das Format und die praktischen Bedingungen mit den Beteiligten ab. Sie benötigen eine stabile Internetverbindung und einen ruhigen Ort, an dem Sie ohne Anwesenheit anderer Personen sprechen können.

Sind die Gespräche vertraulich?

Vertraulichkeit gehört zu den Grundsätzen der Mediation. Im polnischen Zivilverfahren ist sie nicht öffentlich; für Tatsachen, die die Beteiligten während der Mediation erfahren, gilt nach Maßgabe des Gesetzes Verschwiegenheit. Die Einzelheiten und die für Ihren Fall relevanten Grenzen erläutern wir vor Gesprächsbeginn.

Lassen Sie uns sprechen

Beginnen Sie mit einem kurzen Gespräch.

Schildern Sie uns kurz, worum es bei Ihrem Konflikt geht. Wir erläutern den Ablauf, die möglichen Gesprächsformate und die Kostenvereinbarung.

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Für die erste Anfrage genügt eine allgemeine Schilderung. Vereinbaren Sie einen geeigneten Übermittlungsweg, bevor Sie Unterlagen oder besonders sensible Informationen senden.

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31-526 Kraków

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Dienstag–Donnerstag, 10:00–16:00 Uhr

Besuche nach Terminvereinbarung.

Polnisch · Englisch · Ukrainisch · Russisch. Weitere sprachliche Anforderungen bitte vor dem Termin abstimmen.

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Die Adresse wird erst auf Wunsch angezeigt, um das automatische Sammeln von E-Mail-Adressen zu erschweren.

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In den öffentlichen Kopien sind ausschließlich die PESEL-Nummer, das Geburtsdatum und der Geburtsort verdeckt. Andere persönliche Angaben einschließlich Zeugnis- und Diplomnummern bleiben sichtbar. Auszüge aus Gerichtslisten zeigen nur den Eintrag des Mediators beziehungsweise der Stiftung.

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