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Online-Mediation · KRAKÓW / ONLINE

Online-Mediation: Wie läuft ein Gespräch ab, und wie wird eine Vereinbarung vorbereitet?

Gespräche mit dem Mediator aus ganz Polen. Schritt für Schritt zu Zustimmung, Vertraulichkeit, Dokumenten und Unterzeichnung einer Vereinbarung.

Lebt eine Person in Krakau und die andere in Danzig, Warschau oder einem kleineren Ort, kann die gemeinsame Anreise schwieriger sein als das Gespräch selbst. Online-Mediation ermöglicht die Besprechung eines Konflikts von verschiedenen Orten aus. Sie erfordert dieselbe inhaltliche Vorbereitung wie ein Gespräch an einem Tisch und zusätzliche Absprachen zu Privatsphäre, Verbindung und Unterschriften. Dieser Ratgeber betrifft Zivilmediation nach polnischem Recht.

Das Wichtigste vor dem Einstieg

  • Beide Parteien sollten einer Online-Sitzung zustimmen.
  • Ein vertraulicher Raum, klare Regeln und ein Plan für Verbindungsabbrüche sind wesentlich.
  • Ein Online-Gespräch legt die Form der Unterzeichnung nicht automatisch fest.

Bereiten Sie einen Ort vor, an dem Sie frei sprechen können

Wählen Sie einen Raum, den während des Gesprächs niemand betritt. Kopfhörer erschweren es Personen in der Nähe, die anderen Beteiligten zu hören; Ihre eigenen Worte bleiben für jemanden neben Ihnen aber hörbar. Vereinbaren Sie, ob ein Rechtsbeistand oder eine dolmetschende Person anwesend sein darf, und stellen Sie diese Person zu Beginn allen vor. Verdeckte Zuhörer sollten nicht teilnehmen.

Vereinbaren Sie vor der Sitzung, dass Aufnahmen, Bildschirmfotos und automatische Transkriptionen nur nach ausdrücklicher Absprache der Regeln erfolgen. Deaktivieren Sie Aufzeichnungswerkzeuge und Benachrichtigungen, die beim Teilen des Bildschirms fremde Angaben offenlegen könnten. Gesetzliche Vertraulichkeitsregeln gelten auch online; die technische Einrichtung der Geräte erfordert jedoch zusätzliche Aufmerksamkeit.

Quellen zu diesem Abschnitt: [1]

Wie kann eine Sitzung ablaufen?

Der Mediator prüft die Identität auf dem vereinbarten Weg, erläutert die Regeln und hilft, die Reihenfolge der Themen festzulegen. Jede Person sollte ihre Sicht ohne Unterbrechung darstellen können. Bei starken Emotionen lassen sich kürzere Gesprächsrunden, Pausen oder Einzelgespräche vereinbaren. Dabei muss klar sein, was aus einem Einzelgespräch an die andere Seite weitergegeben werden darf.

Halten Sie eine Telefonnummer für organisatorischen Kontakt bei einem Verbindungsabbruch bereit. Vereinbaren Sie, ob die anderen warten oder die Sitzung unterbrochen wird. Verhandeln Sie keine wichtigen Bedingungen, wenn jemand das Gesagte nicht hören oder das Dokument nicht sehen kann. Nach größeren Gesprächsabschnitten hilft eine Zusammenfassung in eigenen Worten: Was wurde vereinbart, und was ist erst ein Vorschlag?

Quellen zu diesem Abschnitt: [1]

Dokumente und Unterschriften: frühzeitig planen

Bereiten Sie geordnete Dateien, eindeutige Dateinamen und eine gemeinsam verwendete Entwurfsfassung vor. Datieren Sie Arbeitsstände und markieren Sie offene Textstellen. Das Anzeigen eines Textes auf dem Bildschirm oder ein „Ich akzeptiere“ im Chat ist keine allgemein gültige Unterzeichnungsform für eine gerichtlich zu bestätigende Vereinbarung.

Art. 183¹² § 2² KPC erlaubt, ein elektronisches Mediationsprotokoll oder eine elektronische Vereinbarung mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen. Auch die Unterzeichnung auf Papier lässt sich organisieren. Ein einfacher Unterschriftenscan und eine qualifizierte elektronische Signatur sind nicht dasselbe. Klären Sie vorab die Form des konkreten Rechtsgeschäfts: Die gerichtliche Bestätigung ersetzt keine besonderen Formvorschriften, was beispielsweise bei Grundstücksgeschäften wichtig ist.

Quellen zu diesem Abschnitt: [1] [2]

Wirkt Online-Mediation genauso wie ein persönliches Treffen?

Identische Wirkungen aller Gesprächsformate sollten nicht versprochen werden. Damen und Mitautoren verglichen 2020 in einer experimentellen Studie Vertrauen und Perspektivübernahme bei Online- und Präsenzmediationen. Unter den untersuchten Bedingungen förderte persönlicher Kontakt diese Aspekte stärker als der Fernkontakt. Das ist ein Ergebnis eines bestimmten Experiments, keine Regel für den Ausgang jedes tatsächlichen Falls.

Die praktische Wahl sollte sich nach den Bedürfnissen der Beteiligten richten. Online-Termine erleichtern Menschen mit weit entfernten Wohnorten die Teilnahme, können aber ohne privaten Raum, bei technischen Problemen oder Schwierigkeiten im Umgang mit Geräten belastender sein. Ein Formatwechsel oder zusätzliche Vorbereitung lässt sich besprechen. Die ersparte Reise darf die Qualität und Freiwilligkeit des Gesprächs nicht in den Hintergrund drängen.

Quellen zu diesem Abschnitt: [3] [1]

Lernbeispiel — fiktiver Sachverhalt, kein von der Stiftung bearbeiteter Fall.

Zwei Unternehmen, zwei Städte und eine gemeinsame Themenliste

In diesem fiktiven Beispiel streiten ein Krakauer Designstudio und ein Kunde in Breslau über die Schlusszahlung und den Umfang von Korrekturen. Sie wählen ein Online-Gespräch, weil ein Präsenztermin andere Verpflichtungen verschieben würde. Zuvor klären sie, wer für die Unternehmen entscheiden darf, legen den Vertrag bereit und erstellen eine gemeinsame Liste gewünschter Änderungen.

Am Bildschirm bearbeiten sie eine Tabelle mit Änderung, zuständiger Person, Frist und Abnahmebestätigung. Erst nach Prüfung des gesamten Entwurfs legen sie die Unterzeichnung fest. Eine Frage zur Übertragung von Urheberrechten stellen sie für eine rechtliche Beratung zurück. Das Online-Format ermöglicht das Gespräch, beseitigt aber nicht die nötige Prüfung von Form und Rechtsfolgen der Vereinbarung.

Fragen zu diesem Thema

Muss ich in Krakau wohnen?

Nein. Nach Abstimmung von Zeit und Bedingungen kann ein Online-Gespräch für Beteiligte an verschiedenen Orten in Polen organisiert werden. Bei einer Teilnahme aus dem Ausland sind weitere rechtliche und organisatorische Fragen zu prüfen.

Macht ein Online-Termin eine elektronische Signatur zwingend?

Nein. Die Unterzeichnungsform ist gesondert abzustimmen. Die KPC erlaubt ein elektronisches Protokoll oder eine elektronische Vereinbarung mit qualifizierter elektronischer Signatur; die Parteien können auch die Unterzeichnung auf Papier vereinbaren.

Quellen zu diesem Abschnitt: [1]

Quellen und weiterführende Literatur

  1. Ustawa z dnia 17 listopada 1964 r. – Kodeks postępowania cywilnego, tekst jednolity Dz.U. z 2026 r. poz. 468, ze zmianami; w szczególności art. 183¹–183¹⁵, art. 259¹, art. 436 i art. 445².
  2. Ustawa z dnia 23 kwietnia 1964 r. – Kodeks cywilny, tekst jednolity Dz.U. z 2026 r. poz. 795; w szczególności art. 121 pkt 5–6, art. 917–918 oraz przepisy o formie czynności prawnych.
  3. Damen, D., van der Wijst, P., van Amelsvoort, M., Krahmer, E. (2020). The Effect of Perspective-Taking on Trust and Understanding in Online and Face-to-Face Mediations. Group Decision and Negotiation, 29, 1121–1156.

    DOI: 10.1007/s10726-020-09698-8

Informationen auf Grundlage der am 23. Oktober 2026 geprüften Quellen. Sie ersetzen keine individuelle rechtliche Prüfung eines konkreten Falls. Die Beispiele sind fiktiv und beschreiben weder Erfahrungen von Mandanten noch Ergebnisse der Stiftung. Gesetze, Entscheidungen und Forschung sind bei den jeweiligen Themen belegt; DOI werden nur für Veröffentlichungen mit einem solchen Kennzeichen angegeben.

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