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Erste Schritte · KRAKÓW / ONLINE

Mediation in Krakau beginnen: vom ersten Gespräch zur Entscheidung

Wann Mediation sinnvoll sein kann, wie Sie einen Mediator auswählen und was nach Ihrer Anfrage geschieht. Ein praktischer Ratgeber für Menschen in Krakau und für die Online-Teilnahme.

Sie müssen nicht bereits einen fertigen Einigungstext zur Mediation mitbringen. Für den Einstieg genügt zu wissen, worum es im Konflikt geht und was Sie klären möchten: eine Zahlung, eine Geschäftsbeziehung, den Umgang mit einem Kind oder das Zusammenleben mit Nachbarn. Der Mediator bereitet ein Gespräch vor, in dem jede Seite ihre Sicht erklären kann. Wir erläutern, wie eine Zivilmediation beginnt, wie Sie die leitende Person auswählen und welche Entscheidungen vor dem ersten Termin in Krakau oder online wichtig sind.

Das Wichtigste vor dem Einstieg

  • Eine Anfrage hilft zu klären, ob ein Gespräch beginnen kann und wie es organisiert wird.
  • Die Zustimmung zur Mediation und die Annahme einer bestimmten Vereinbarung sind getrennte Entscheidungen.
  • Klären Sie vor dem Termin Kosten, Teilnehmende und Gesprächsregeln.

Was macht der Mediator, und was entscheiden die Parteien?

Ausgangspunkt in Zivilsachen ist Art. 183¹ der polnischen Zivilprozessordnung (KPC): Mediation ist freiwillig. Der Mediator organisiert das Gespräch, hilft beim Erkennen der Streitpunkte und ordnet Vorschläge. Er bleibt unparteiisch und legt Umstände offen, die Zweifel an seiner Unparteilichkeit begründen könnten. Nach Art. 183³ᵃ kann er auf gemeinsamen Wunsch der Parteien auch unverbindliche Lösungsvorschläge unterbreiten.

Ob eine Lösung ihren Bedürfnissen entspricht, entscheiden die Beteiligten. Der Mediator fällt kein Urteil und vertritt keine Partei gegen die andere. Sie können Ihren eigenen Rechtsbeistand hinzuziehen und eine vorgeschlagene Vereinbarung vor der Unterschrift prüfen lassen. Das Gespräch kann mit einer vollständigen oder teilweisen Einigung oder ohne Vereinbarung enden. Jedes dieser Ergebnisse muss klar dokumentiert werden.

Quellen zu diesem Abschnitt: [1]

Private Anfrage und gerichtliche Verweisung

Mediation kann auf einer Mediationsvereinbarung oder einer gerichtlichen Verweisung beruhen. Bei einer privaten Anfrage werden zunächst Streitgegenstand, Teilnahmebereitschaft der anderen Seite und Mediatorauswahl geklärt. Ist die Sache bereits gerichtlich anhängig, halten Sie das Aktenzeichen und den Verweisungsbeschluss bereit. Die Aussage, das Gericht habe ein Gespräch empfohlen, genügt nicht: Das Dokument unterscheidet eine förmliche Verweisung von einer allgemeinen Anregung zur Einigung.

Die aktuelle Fassung von Art. 183⁸ § 2 KPC sieht für den Widerspruch gegen die Mediation eine Woche ab Verkündung oder Zustellung des Beschlusses vor, vorbehaltlich der Regelung über eine bereits erteilte Zustimmung. Gerichtspost sollte deshalb nicht liegen bleiben. Verstehen Sie eine Belehrung nicht, klären Sie sie umgehend mit dem Gericht oder Ihrer Rechtsvertretung. Der erste Kontakt mit der Stiftung ersetzt keine vom Gericht verlangte Erklärung.

Quellen zu diesem Abschnitt: [1]

Wie wählen Sie einen Mediator in Krakau?

Prüfen Sie Ausbildung, abgeschlossene Fortbildungen, Erfahrung mit der betreffenden Konfliktart und die Arbeitsweise des Mediators. Fragen Sie, wie er mit einem Ungleichgewicht zwischen den Parteien umgeht und ob Einzelgespräche möglich sind. Vergleichen Sie Qualifikationsnachweise mit aktuellen Registerangaben, statt sich allein auf die Bezeichnung „zertifiziert“ zu verlassen.

Das Bezirksgericht Krakau veröffentlicht eine Liste ständiger Mediatoren, ein gesondertes Verzeichnis für Strafsachen sowie von Organisationen und Hochschulen eingereichte Listen. Diese Kategorien haben unterschiedliche Bedeutungen. Ein Eintrag in einer Liste bedeutet nicht automatisch einen Eintrag in allen Listen. In Zivilsachen erlauben die Vorschriften auch Mediatoren ohne Eintrag in der Liste ständiger Mediatoren; ein Registereintrag garantiert keinen bestimmten Ausgang eines Konflikts.

Quellen zu diesem Abschnitt: [1] [2] [3]

Was sollten Sie beim ersten Kontakt mitteilen?

Bereiten Sie eine kurze Schilderung vor, etwa: „Wir streiten über die Bezahlung von Renovierungsarbeiten, die andere Seite kennt den Vorschlag einer Mediation, und ein Gerichtsverfahren hat noch nicht begonnen.“ Sie müssen jetzt weder die gesamte Korrespondenz noch personenbezogene Angaben zu Kindern übermitteln. Thema, Zahl der Beteiligten, gewünschtes Gesprächsformat und dringende Fristen genügen zunächst.

Fragen Sie, wer die andere Seite einlädt, welche organisatorischen Kontakte kostenpflichtig sein können und was bei einer Absage geschieht. Besprechen Sie außerdem einen möglichen Dolmetschbedarf, die Zugänglichkeit des Raums und die Teilnahme von Rechtsvertretungen. Bestätigen Sie vor einer Anreise Uhrzeit und Adresse. Bei einer Online-Mediation sollten beide Seiten das Format und die technischen Bedingungen akzeptieren.

Quellen zu diesem Abschnitt: [1]

Wann benötigen Sie zunächst andere Unterstützung?

Mediation setzt die Fähigkeit voraus, frei zu entscheiden. Informieren Sie den Mediator, wenn Sie die andere Seite fürchten, unter Druck stehen, wirtschaftlich abhängig sind, sprachliche Hürden haben oder Dokumente schwer verstehen. Einzelgespräche können helfen, die Teilnahmebedingungen zu prüfen; ein anderes Format beseitigt aber nicht jedes Ungleichgewicht. Zustimmung darf nicht durch Versprechen, Drohungen oder Entscheidungsdruck erzwungen werden.

Wenn eine Schriftsatzfrist bevorsteht, eine einstweilige Sicherung eines Anspruchs nötig ist oder Sie sofortigen Schutz benötigen, besprechen Sie dies unabhängig von Einigungsgesprächen mit einem Rechtsbeistand. Der Gerichtshof der Europäischen Union betonte im Urteil vom 14. Juni 2017 in der Rechtssache C-75/16 bei der Prüfung des italienischen Verbrauchermediationsverfahrens den Zugang zum Gericht. Das Urteil begründet keine Pflichtmediation in Polen; es verdeutlicht, dass einvernehmliche Streitbeilegung den Zugang zu gerichtlichem Rechtsschutz achten muss.

Quellen zu diesem Abschnitt: [1] [4]

Lernbeispiel — fiktiver Sachverhalt, kein von der Stiftung bearbeiteter Fall.

Zahlung nach einer Wohnungsrenovierung

In diesem fiktiven Beispiel behält ein Wohnungseigentümer in Krakau einen Teil des Werklohns ein, weil Arbeiten nicht fertig seien. Der Auftragnehmer meint, zusätzliche, nicht im Preis enthaltene Arbeiten erledigt zu haben. Zunächst geht es nicht darum, wer ein Verschulden eingestehen muss, sondern um die Gesprächsbereitschaft beider Seiten sowie Vertrag, Leistungsumfang und Zahlungsübersicht.

Bei der Vorbereitung lassen sich drei Themen trennen: Abnahme, streitige Zusatzarbeiten und Zahlungsfrist. Ein denkbarer Vorschlag verbindet eine gemeinsame Mängelbesichtigung mit einer Zahlung nach Abschluss bestimmter Arbeiten. Die Parteien können ihn weiterhin ablehnen. Das Beispiel zeigt eine Gesprächsstruktur, keinen von der Stiftung erzielten Erfolg und keine Vorhersage für ähnliche Fälle.

Fragen zu diesem Thema

Kann ich eine Angelegenheit ansprechen, bevor die andere Seite zustimmt?

Ja, Sie können nach den Möglichkeiten einer Mediation fragen. Ihre Durchführung setzt dennoch die erforderliche Zustimmung der Parteien voraus. Der Mediator erklärt, wie die andere Person eingeladen werden kann und was bei einer Ablehnung geschieht.

Quellen zu diesem Abschnitt: [1]

Quellen und weiterführende Literatur

  1. Ustawa z dnia 17 listopada 1964 r. – Kodeks postępowania cywilnego, tekst jednolity Dz.U. z 2026 r. poz. 468, ze zmianami; w szczególności art. 183¹–183¹⁵, art. 259¹, art. 436 i art. 445².
  2. Sąd Okręgowy w Krakowie, Listy mediatorów: lista stałych mediatorów, lista mediatorów w sprawach karnych oraz listy organizacji pozarządowych i uczelni.
  3. Rozporządzenie Ministra Sprawiedliwości z dnia 7 maja 2015 r. w sprawie postępowania mediacyjnego w sprawach karnych, Dz.U. z 2015 r. poz. 716; w szczególności § 2–4 i § 14–17.
  4. Wyrok Trybunału Sprawiedliwości Unii Europejskiej z dnia 14 czerwca 2017 r., C-75/16, Menini i Rampanelli przeciwko Banco Popolare, ECLI:EU:C:2017:457; prawo dostępu do sądu w kontekście włoskiej mediacji konsumenckiej.

Informationen auf Grundlage der am 23. Oktober 2026 geprüften Quellen. Sie ersetzen keine individuelle rechtliche Prüfung eines konkreten Falls. Die Beispiele sind fiktiv und beschreiben weder Erfahrungen von Mandanten noch Ergebnisse der Stiftung. Gesetze, Entscheidungen und Forschung sind bei den jeweiligen Themen belegt; DOI werden nur für Veröffentlichungen mit einem solchen Kennzeichen angegeben.

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Schildern Sie uns kurz, worum es bei Ihrem Konflikt geht. Wir erläutern den Ablauf, die möglichen Gesprächsformate und die Kostenvereinbarung.

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Dienstag–Donnerstag, 10:00–16:00 Uhr

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Für die erste Anfrage genügt eine allgemeine Schilderung. Vereinbaren Sie einen geeigneten Übermittlungsweg, bevor Sie Unterlagen oder besonders sensible Informationen senden.

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In den öffentlichen Kopien sind ausschließlich die PESEL-Nummer, das Geburtsdatum und der Geburtsort verdeckt. Andere persönliche Angaben einschließlich Zeugnis- und Diplomnummern bleiben sichtbar. Auszüge aus Gerichtslisten zeigen nur den Eintrag des Mediators beziehungsweise der Stiftung.

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